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Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Bei Bauleistungen gelten jedoch vorrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in ihrer jeweils neuesten Fassung, die in unserem Büro zur Einsicht ausliegen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von unsausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Kündigt oder tritt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vor Beginn von Bauarbeiten von dem Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, eine pauschale Vergütung von 10% des Bruttoauftragswertes ohne weiteren Nachweis für den uns nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge durch den Rücktritt entstehenden Schaden zu fordern, wenn nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
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